16.02.2023
Wer ein neues Unternehmen gründet, benötigt dafür finanzielle Mittel. Gerade Gründer:innen, die ihre Geschäftsidee aus der Arbeitslosigkeit starten wollen, haben diese Mittel in der Regel nicht. Der Gründungszuschuss der Arbeitsagentur kann da weiterhelfen.
Grundlage für den Erhalt eines finanziellen staatlichen Zuschusses zur Firmengründung ist die Tragfähigkeit der Geschäftsidee. Das Sozialgesetzbuch sieht deshalb vor, dass ein schriftliches Gutachten bestätigen muss, dass deine Gründungsidee tragfähig sein kann. Die sogenannte „Fachkundige Stellungnahme“ oder „Tragfähigkeitsbescheinigung“ ist deshalb mehr als ein Stück Papier, sondern sie entscheidet darüber, ob du den Zuschuss erhalten kannst oder nicht.
Voraussetzung für einen Antrag auf Gründungszuschuss ist zunächst einmal ein Gespräch mit deinem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit. Nach diesem Gespräch erhältst du von deinem Gegenüber ein Formular für die Tragfähigkeitsprüfung. Diese entspricht der Fachkundigen Stellungnahme.
Worum geht es bei der Fachkundigen Stellungnahme?
Die Fachkundige Stellungnahme ist ein schriftliches Gutachten, das von einer objektiven Instanz erstellt wird. Aus dem Gutachten soll hervorgehen, ob dein Gründungsvorhaben zum einen realisierbar und zum anderen tragfähig ist. In anderen Worten soll jemand Drittes bestätigen, dass deine Gründungspläne realistisch sind und keine reinen „Träumereien“. Und gleichzeitig soll die Gutachterin oder der Gutachter aufzeigen, dass sich deine Geschäftsidee selbst tragen kann, sprich, deine Einnahmen ausreichen, um deine Lebenshaltungskosten und die Fixkosten deines Unternehmens zu decken.
Als Gründer:in kannst du selbst auswählen, wer deine Geschäftsidee begutachten soll. Die Gutachter:innen müssen jedoch eine sogenannte „fachkundige Stelle“ sein und sich mit der Materie auskennen.
Du findest hier in der Regel jemand Fachkundiges, der dir ein erforderliches Gutachten für den Antrag auf Gründungszuschuss erstellen kann:
Woraus besteht eine fachkundige Stellungnahme?
Eine Tragfähigkeitsbescheinigung von einer fachkundigen Stelle muss immer aus sieben Teilen bestehen. Das sind:
So kommst du zu einer fachkundigen Stellungnahme für deine Geschäftsidee
Checkliste für deinen Antrag auf Existenzgründerzuschuss bei der Agentur für Arbeit:
Weitere Dokumente:
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Wichtig: Eine Fachkundige Stellungnahme ist in der Regel nicht kostenlos. Frage vorher, mit welchen Kosten du bei der jeweiligen fachkundigen Stelle rechnen musst.
Sobald du eine fachkundige Stellungnahme bei einer entsprechenden Einrichtung beantragt hast, werden folgende Aspekte genauer unter die Lupe genommen:
Auf der Basis dieser und anderer Fragen wird das Gutachten von der Fachkundigen Stelle angefertigt. Du kannst es dann bei der Agentur für Arbeit einreichen.
Kommt es zu einer positiven Prüfung, erhältst du deinen Gründungszuschuss.
Die fachkundige Stellungnahme ist für einen Antrag auf Gründungszuschuss beim Arbeitsamt zwar verpflichtend. Doch gleichzeitig liefert dir ein unabhängiges Gutachten einen ehrlichen Blick auf deine Geschäftsidee. Die Gutachter:innen können dir z.B. bei möglichen Schwächen im Businessplan oder der gesamten Idee weiterhelfen und dich dabei unterstützen, ein Geschäft erfolgreich aufzuziehen.
Wende dich gern direkt an unseren Kundenservice, wenn du Interesse an einer fachkundigen Stellungnahme hast: kundenservice@ecomex.de.