Der Prozess der beruflichen Rehabilitation beginnt oft mit der Erkenntnis, den zuletzt ausgeübten oder erlernten Beruf nicht mehr ausüben zu können, und umfasst mehrere Phasen. Zuerst stehen die medizinische Erstversorgung und anschließend die medizinische Rehabilitation im Fokus. Nach Abschluss dieser Phase und mit dem Abschlussbericht der medizinischen Rehabilitationsklinik können Betroffene einen Antrag auf „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (LTA) stellen.
Bei positivem Bescheid einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme werden die individuellen beruflichen Neigungen, Fähigkeiten, die Arbeitsmarktlage sowie vorhandene Beeinträchtigungen berücksichtigt, um eine berufliche Alternative zu erarbeiten. Dies kann durch Qualifizierung, Weiterbildung, Coaching oder Umschulung erfolgen. Eine Neuausrichtung in anderen Berufsfeldern bietet zudem neue Chancen im Arbeitsleben und kann zur Entdeckung bisher unbekannter Talente führen.
Weiterführende Informationen zum Thema „Berufliche Rehabilitation“ und der Antragstellung auf „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (LTA) findest du auf der Website der Rentenversicherung (Link: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Berufliche-Reha/berufliche-reha.html)
Wenn du Unterstützung beim Stellen eines Antrags auf „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ benötigst, melde dich bei uns – wir helfen dir gerne weiter.