Förderung durch den Arbeitgeber
Die sicherlich schnellste und einfachste Möglichkeit zur Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskosten für Arbeitnehmer und Führungskräfte ist die Übernahme durch den Arbeitgeber. Viele Arbeitgeber verlangen im Gegenzug, daß sich der Mitarbeitende dazu verpflichtet, eine gewisse Zeit im Unternehmen zu bleiben. Häufig erhalten Arbeitgeber für Weiterbildungsmaßnahmen von Mitarbeitenden finanzielle Hilfen vom Staat bzw. Bundesland.
Aktivierungs- und Vermittlungs-Gutschein (AVGS)
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – kurz: AVGS – bestätigt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Arbeitssuchenden, dass Fördervoraussetzungen für Bildungsmaßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung vorliegen. ecomex erkennt diesen Gutschein an – die meisten unserer Maßnahmen werden damit zu 100% gefördert. Dieser Gutschein wird häufig für unsere Karrierecoachings, Gründer- und Businesscoachings eingelöst. Weitere Informationen zum AVGS und wie du ihn beantragst findest du hier.
Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit & Jobcenter
ecomex ist ein bundesweit zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Das heisst, dass Arbeitssuchende unsere Weiterbildungen zu 100% durch einen Bildungsgutschein finanzieren lassen können. Tipps wie Du einen Bildungsgutschein beantragen kannst und welche Voraussetzungen du erfüllen musst, findet du hier
Qualifizierungschancengesetz
Vom neuen Gesetz der Bundesregierung profitieren ausschließlich Beschäftigte und deren Arbeitgeber. Im Fokus stehen Erweiterungsqualifizierungen: Sie sind vor allem zukunftsorientiert darauf ausgerichtet, die Kenntnisse und Kompetenzen der Beschäftigten zu erneuern und zu erweitern. Damit können Arbeitnehmer ihren aktuellen Arbeitsplatz vor dem Hintergrund des (digitalen) Strukturwandels langfristig sichern oder sich innerhalb des Unternehmens weiterentwickeln.
Ein grundlegendes Ziel des Qualifizierungschancengesetzes ist die finanzielle Entlastung der Arbeitgeber. Deshalb werden sowohl die Weiterbildung als auch die Lohnkosten während der Weiterbildungsphase durch Zuschüsse der Bundesagentur bzw. Jobcenter gefördert. Mehr Infos zum Qualifizierungschancengesetz findet du hier.
Die berufliche Rehabilitation ist ein Schlüsselprozess für Menschen, die durch Krankheit oder Unfall in ihrer beruflichen Laufbahn unterbrochen wurden. Ein entscheidender Schritt auf diesem Weg ist die Beantragung von ‚Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben‘ (LTA). LTA sind staatliche Unterstützungsleistungen, die dir helfen, deine beruflichen Ziele zu erreichen. Das kann beinhalten, finanzielle Unterstützung für Weiterbildungsmaßnahmen, Umschulungen oder Coaching-Programme zu erhalten. Die Antragstellung auf LTA erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und die Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen. Unser Team steht dir gerne zur Seite, um den Antragsprozess zu erleichtern und sicherzustellen, dass du die bestmögliche Unterstützung für deine berufliche Rehabilitation erhältst. Gemeinsam arbeiten wir daran, deine beruflichen Ziele zu verwirklichen und dir eine erfolgreiche berufliche Zukunft zu ermöglichen. Mehr zum Thema berufliche Rehabilitation und LTA findest du hier.