Qualifizierungschancengesetz – so profitiert dein Unternehmen davon
Mit dem Qualifizierungschancengesetz (kurz: QCG) kannst du für die Weiterbildung deiner Mitarbeitenden staatliche Förderung erhalten. Diese Förderung ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Wir zeigen dir, welche Bedingungen gelten und wie hoch die Förderung ausfallen kann.
Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung
Das sogenannte „Qualifizierungschancengesetz“ ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Es soll Beschäftigten unabhängig von ihrer Qualifikation, ihrem Alter und der Größe des Unternehmens die Möglichkeit geben, sich beruflich weiterzubilden. Das Gesetz richtet sich vor allem an Beschäftigte in Unternehmen, die in besonderem Maße von Umstrukturierungen aufgrund der digitalen Transformation betroffen sind.
Neben den Zuschüssen für Weiterbildungen wurden mit dem Gesetz auch mehr Beschäftigte in die Arbeitslosenversicherung aufgenommen.
Erweitert wurde das Qualifizierungsgesetz 2020 durch das „Arbeit-von-morgen-Gesetz“, das u.a. Förderung für Unternehmen im Strukturwandel vorsieht.
Nutze Fördermöglichkeiten für die Weiterbildung deiner Mitarbeitenden auch als Kleinstunternehmer
Das Qualifizierungschancengesetz richtet sich bewusst an Unternehmen jeder Größenordnung. Gerade als kleines Unternehmen bis zu 10 Mitarbeitenden lohnt sich die Förderung. Denn hier bezuschusst der Staat Weiterbildungsmaßnahmen, z.B. im Bereich Digitalisierung, mit bis zu 100 Prozent. Für Unternehmen bis zu 250 Beschäftigten sind immer noch 50 Prozent staatliche Förderung möglich.
Als Arbeitgeber verpflichtest du dich im Gegenzug, deine Beschäftigten während der Weiterbildung weiterhin zu bezahlen. Allerdings unterstützt dich der Staat über das QCG auch hier.
Kleinstunternehmen bekommen bis zu 75 Prozent des Arbeitsentgelts für Mitarbeitende vom Staat erstattet, wenn diese sich beruflich weiterbilden. Selbst bei Unternehmen ab 11 und bis 250 Beschäftigten bezuschusst der Staat die Arbeitsentgelte mit bis zu 50 Prozent. Auch große Unternehmen können von der staatlichen Weiterbildungsförderung im Bereich Digitalisierung profitieren.
Hier haben wir noch einmal die Höhe der Förderung in einer Grafik für dich dargestellt.
Es sind noch weitere Zuschüsse möglich
Unabhängig von deiner Unternehmensgröße kannst du zusätzlich bis zu 15 Prozent Zuschuss vom Staat für Weiterbildungen erhalten.
- 5 Prozent Zuschuss, wenn es Qualifizierungsvereinbarungen mit Sozialpartnern, z.B. Gewerkschaften gibt.
- 10 Prozent Zuschuss, wenn es in deinem Betrieb einen erhöhten Weiterbildungsbedarf gibt, z.B. wenn dein Unternehmen in besonderem Maße vom Strukturwandel betroffen ist und vielen deiner Beschäftigten ohne Weiterbildung die Arbeitslosigkeit droht.
- 15 Prozent Zuschuss, wenn es sowohl Vereinbarungen mit Sozialpartnern gibt und bei dir ein erhöhter Weiterbildungsbedarf besteht.
Damit du deine Beschäftigten über das Qualifizierungschancengesetz gefördert weiterbilden kannst, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein:
Die Förderung ist auch während Kurzarbeit möglich
Voraussetzung für die Förderung deiner Mitarbeitenden nach dem Qualifizierungsgesetz
- Deine Mitarbeitenden sind vom Strukturwandel betroffen oder es droht, dass sie von digitalen Technologien ersetzt werden können, wenn sie sich nicht entsprechend fortbilden. Die Weiterbildung soll ihnen helfen, mit den neuen Herausforderungen der Digitalisierung besser umgehen zu können.
- Es bestehen Engpässe in einem bestimmten Beruf in deinem Unternehmen. Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, setzt du auf Up-Skilling und willst deine Mitarbeitenden im Digitalen weiterbilden.
- Die Weiterbildungsangebote für deine Beschäftigten dürfen nicht gesetzlich vorgeschrieben sein, sondern sie müssen über die sogenannte „arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung“ hinausgehen. Entsprechend wird z.B. eine Schulung in einem neuen Softwareprogramm nicht gefördert, während eine Weiterbildung im Digitalmarketing gefördert werden kann.
- Die letzte Ausbildung deiner Beschäftigten ist länger als zwei Jahre her. Das bedeutet, dass Mitarbeitende vor zwei Jahren ihr Abitur, ihre Berufsausbildung oder eine andere Ausbildung abgeschlossen haben. Allerdings gibt es hier Ausnahmen für Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten für Mitarbeiter:innen ab 45 Jahren oder Schwerstbehinderte.
- Die letzte Weiterbildung im Rahmen des QCG liegt bereits mehr als vier Jahre zurück. Auch hier gibt es wieder eine Ausnahme für Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitenden und Beschäftigte, die älter als 45 Jahre alt sind.
- Du darfst die Weiterbildung nicht selbst durchführen bzw. dürfen Mitarbeitende deines Unternehmens die Weiterbildung nicht durchführen. Es muss ein für das QCG qualifizierter Träger sein.
- Die Weiterbildung für deine Mitarbeitenden muss mindestens 121 Unterrichtseinheiten dauern (eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten).
Über das Qualifizierungschancengesetz geförderte Weiterbildungen sind in Voll-, Teilzeit und berufsbegleitend möglich.
Wie kann ich für mein Unternehmen QCG-Förderung für berufliche Weiterbildungen bekommen?
Der erste Schritt zur Förderung besteht darin, deine Beschäftigten für eine Weiterbildung zu motivieren. Um die genauen Details und Möglichkeiten einer Förderung abzuklären, wendest du dich direkt an die Agentur für Arbeit, und zwar an den „Arbeitgeber Service“.
Danach müssen sich diejenigen, die an einer geförderten Weiterbildung interessiert sind, bei der Agentur für Arbeit melden und einen Antrag stellen. Die Agentur nimmt die Daten zum Arbeitgeber auf. Im Anschluss daran können Angebote von Weiterbildungsträgern eingereicht werden. Ein Arbeitsvermittler erstellt nach einer Prüfung einen Bildungsgutschein, der dann für die Weiterbildung genutzt werden kann.
ecomex ist ein zugelassener Träger für Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen. Gerne beraten wir dich zu möglichen Kursen, die deine Beschäftigten für Aufgaben in einem digitalen Arbeitsumfeld qualifizieren. Nimm dazu gerne direkt Kontakt zu uns auf!
10.10.2023