Wie bekomme ich den Gründungszuschuss?

Wie bekomme ich den Gründungszuschuss?

Wer arbeitslos ist, aber eine zündende Geschäftsidee hat, kann sich für die Unternehmensgründung staatliche Gründungsförderung beantragen. Wir zeigen dir, wie du bis zu 18.000 Euro steuerfreien Gründungszuschuss bekommst und welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen.

Wer hat Anspruch auf einen Gründungszuschuss?

Beziehst du Arbeitslosengeld I oder andere Leistungen nach SGB III und hast noch mindestens 150 Tage lang Anspruch auf Arbeitslosengeld, bist du grundsätzlich berechtigt, einen Antrag auf einen Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit zu stellen. Voraussetzung ist, dass deine Arbeitslosigkeit mit der Unternehmensgründung endet. 

Bist du älter als 65 Jahre, kannst du keinen Gründungszuschuss mehr beantragen.

Wichtig: Es gibt kein Recht auf einen Gründungszuschuss. Der Vermittler bzw. die Vermittlerin im Arbeitsamt entscheidet, ob dir die Förderung gewährt wird oder nicht. In der Regel wird die Agentur für Arbeit erst einmal versuchen, dich in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis zu bringen. In der Amtssprache heißt das „Vermittlungsvorrang in den Arbeitsmarkt“. Lass dich aber nicht entmutigen. Hast du eine tragfähige Geschäftsidee, um erfolgreich in die Selbständigkeit zu starten, solltest du immer versuchen, den Gründungszuschuss zu beantragen.


Was kann mit dem Gründungszuschuss gefördert werden?

Den Gründungszuschuss kannst du beantragen, wenn:

  • Du dich in die Selbständigkeit wagst und hauptberuflich selbständig arbeiten willst.
  • Dein Unternehmenskonzept tragfähig ist und Erfolg verspricht. Hierzu gehören Dinge wie ein Businessplan, eine handfeste Liquiditätsplanung oder eine Rentabilitätsvorschau.
  • Du die notwendige fachliche Eignung für deine Geschäftsidee mitbringst. (Hard Skills) Hier kann die Arbeitsagentur z.B. Nachweise über erfolgreich abgeschlossene Weiterbildungen verlangen. 
  • Du die notwendige persönliche Eignung mitbringst. (Personal/Soft Skills) Diese Skills kannst du u.a. durch dein Auftreten belegen, z.B. durch Pünktlichkeit beim Erstgespräch.
  • Dein zu erwartender Gewinn ausreicht, um deine Existenz zu sichern.

Grundsätzlich gilt: Es geht nicht darum, ein Traumschloss von der Arbeitsagentur finanzieren zu lassen, sondern vielmehr um ein realistisches Konzept für deine Zukunft als Selbständige:r.


Wie läuft die Förderung über den Gründungszuschuss ab?

Wurde deinem Antrag auf Gründungszuschuss zugestimmt, erhältst du die Förderung in zwei Etappen.

  1. In der sechs Monate dauernden, ersten Phase erhältst du weiterhin ALG I in voller Höhe plus 300 EUR für die soziale Absicherung. Nach Ablauf der sechs Monate erfolgt eine erneute Prüfung durch die Agentur für Arbeit. Hier wird u.a. die Tragfähigkeit deines Geschäftsmodells geprüft, z.B. anhand deines Gewinns. Hast du Ziele im Businessplan definiert, werden diese mit dem Ist-Zustand abgeglichen.
  2. Wurdest du erfolgreich beurteilt, kann eine zweite Phase von neun Monaten beginnen. Dann erhältst du kein ALG I mehr, sondern nur noch 300 EUR für die soziale Absicherung.

ALG I und die 300 EUR zur Absicherung werden zusätzlich zum Gründungszuschuss bezahlt. Wichtig ist: Der Zuschuss gehört zu deinen Geschäftsumsätzen. Deshalb sollte er am besten auf ein eigens eingerichtetes Geschäftskonto fließen.

Gut zu wissen: Wenn du einen Gründungszuschuss bekommst, wird er deinen Einnahmen zugerechnet. Bist du als Selbständiger freiwillig gesetzlich versichert, orientieren sich deine Krankenversicherungsbeiträge an deinen Einkünften. Achte deshalb darauf, ob die Beiträge durch den Zuschuss steigen. Eventuell kann es sich lohnen, als Selbständig:e in eine private Krankenversicherung zu wechseln.

Was brauche ich für einen Antrag auf Gründungszuschuss?

Den Antrag auf einen Gründungszuschuss bekommst du nach dem Gespräch mit dem für dich zuständigen Vermittler der Agentur für Arbeit. Neben diesem Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich, um den Gründungszuschuss zu beantragen:

  • Businessplan inkl. Kapitalbedarfsplan und Finanzierungsplan: In diesem Dokument wird dein Projekt detailliert beschrieben. 
  • Umsatzvorschau/Rentabilitätsvorschau: Hier zeigst du, wie sich dein Projekt in den folgenden drei Jahren finanziell tragen kann. Wichtig ist, dass alle Zahlen plausibel sind.
  • Tragfähigkeitsbescheinigung: Diese Bescheinigung ist letztlich ein Gutachten von fachkundiger Stelle. Ein:e Gutachter:in hat deinen Businessplan geprüft und ihm Tragfähigkeit attestiert. Die Bescheinigung kannst du z.B. von der IHK oder Unternehmens- bzw. Gründerberatern bekommen.
  • Lebenslauf
  • Anmeldung eines Gewerbes bzw. Anmeldung einer selbständigen Tätigkeit
  • Nachweis deiner Qualifikation: Das können Zertifikate über erfolgreich abgeschlossene Weiterbildungen ebenso wie Schul- und Hochschulzeugnisse sein. Deine Kenntnisse kannst du auch mit einem Gründerseminar nachweisen. 

TIPP: Frag deine:n Arbeitsvermittler:in im Voraus, welche Nachweise genau erforderlich sind.

Lass dir beim Gründungszuschuss helfen

Mit dem Gründungszuschuss hast du die Möglichkeit, aus der Arbeitslosigkeit als Selbständig:e wieder erfolgreich in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Wichtig ist, dass vor allem du von deiner Geschäftsidee überzeugt bist. Dann musst du „nur“ noch belegen, dass du damit auch dein Leben finanzieren kannst.

Gerade bei Businessplänen und Tragfähigkeitskonzepten stoßen jedoch viele erst einmal an ihre Grenzen. Doch daran soll dein Antrag nicht scheitern. Such dir deshalb Hilfe vor der Antragstellung. Wende dich gerne an das Team von ecomex. Wir können dich auf deinem neuen beruflichen Weg unterstützen!

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