Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) ist eine Steuer, die den Austausch von Leistungen besteuert. Jede Warenlieferung und Dienstleistung, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, unterliegt der Umsatzsteuer. Auch die Einfuhr bzw. der inner- gemeinschaftliche Erwerb von Gegenständen im Inland gegen Entgelt sowie die Entnahme von Waren und Dienstleistungen aus dem Unternehmen für nicht unternehmerische Zwecke sind der Umsatzsteuer zu unterwerfen (Ausnahme Befreiungsvorschriften). Der Endverbraucher muss die Umsatzsteuer immer in voller Höhe bezahlen. Unternehmen könnnen die geleistete Vorsteuer mit der vereinnahmten Umsatzsteuer verrechnen. Für sie stellt die Umsatzsteuer nur einen durchlaufenden Posten dar. Eine Ausnahme stellt die sog. Kleinunternehmer- regelung dar (§19 UStG). Ein Kleinunternehmer ist zwar nicht umsatzsteuer- pflichtig, muss aber auch wie ein "Endverbraucher" die geleistete Vorsteuer (z. B. für Waren) wirklich bezahlen, ohne sie verrechnen zu können.
Wer ist Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer ist, wer
• im vorangegangenen Kalenderjahr einen (Gesamt-) Umsatz zuzüglich
Umsatzsteuer von nicht über 17.500 € hatte und
• im laufenden Kalenderjahr einen voraussichtlichen Umsatz nicht über
50.000 € hat.

