Vergleich UG (haftungsbeschränkt) und Limited
1. Gründung:
Beide Rechtsformen sind schnell gegründet (ca. 1 Woche).
2. Organe der Gesellschaft
Die Limited benötigt einen offiziellen Schriftführer (company secretary), der nur dann gleichzeitig Geschäftsführer sein darf, sofern mehrere Geschäftsführer vorhanden sind. Die UG erfordert keinen gesonderten Schriftführer, wodurch eine deutliche Vereinfachung und Kostenersparnis der Unternehmergesellschaft gegenüber der Limited entsteht.
3. Kapitalerhaltung
Bei der Unternehmergesellschaft müssen 1/4 der erwirtschafteten Gewinne einbehalten (Thesaurierungsverpflichtung) werden. Die Gewinne der Limited sind hingegen unabhängig von der Höhe des Stammkapital frei verfügbar.

