Limited

Die Limited zählt wie die deutsche GmbH zu den Kapitalgesellschaften und wird in Deutschland auch als solche behandelt. Sie ist einfach, schnell und günstig (ab 1 Pfund) zu gründen. Sie unterliegt dem englischen, firmenfreundlichen Gesellschaftsrecht. Wie bei der GmbH ist die Haftung limitiert, das heißt es wird nicht mit dem Privatvermögen gehaftet. Es ist außerdem jederzeit möglich, einen Gesellschafter hinzuzunehmen oder eine Kapitalerhöhung durchzuführen.

Man sollte aber bei dieser ausländischen Rechtsform folgendes berücksichtigen: Die Gründung einer Limited erfordert eine Adresse und einen Vertreter in England. Verschiedene Dienstleister bieten diesen Service an, wobei die Kosten dafür schwanken. Umständliche Verwaltung: Eine Limited, deren Haupttätigkeit in Deutschland liegt, muss sowohl eine Steuererklärung in Deutschland, als auch einen Jahresabschluss in England einreichen. Der deutsche Gründer bewegt sich mit dieser Rechtsform zwischen zwei Rechtssystemen: Gesellschaftsrechtlich gilt englisches Recht, steuerlich und bilanziell gelten sowohl deutsches als auch englisches Recht. Möchte man als Unternehmer seine Anonymität wahren, ist die Limited nicht die richtige Gesellschaftsform, denn das englische System beruht auf einem hohen Maß an Transparenz.

Die neue Rechtsform UG (haftungsbeschränkt) stellt die deutsche Alternative zur Limited dar.