GmbH & Co. KG

Diese Rechtsform gibt die Möglichkeit, bei einer Personengesellschaft die volle persönliche Haftung aller beteiligten natürlichen Personen auszu- schließen und trotzdem im Wesentlichen als Personengesellschaft behandelt und besteuert zu werden. Sie steht auch für Kontinuität (GmbH als Komplementär stirbt nicht). Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft sind durch Kommanditisten oder durch eine fremde Person möglich.