GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

Eignet sich, wenn kein auf Dauer gerichtetes Gewerbe ausgeübt werden und keine Registereintragung erfolgen soll. Ist auch geeignet für viele Zwecke gemeinsamer Interessensverfolgung, insbesondere gleichberechtigter Partner (Gelegenheitsgesellschaften, Vermögensverwaltungen usw.). Sie wird häufig auch bei Freiberufler-Sozietäten gewählt.