AG (Aktiengesellschaft)

Die AG ist die typische Rechtsform für Großunternehmen, insbesondere wenn Kapital über den Kapitalmarkt aufgebracht und Anteile an der Börse gehandelt werden sollen (Gesellschaftsanteile (Aktien) sind leicht zu übertragen). Sie ist durchaus auch für mittelständische Betriebe geeignet. Der Bestand der AG ist unabhängig vom Mitgliederwechsel bzw. Tod des Aktionärs gewährleistet. Die AG vermittelt aufgrund der Gesellschaftsform einen Eindruck von Professionalität und Seriosität. Die AG ermöglicht es für Familienunternehmen, den Einfluss auf das Unternehmen dauerhaft mittels Stammaktien abzusichern.