UG (haftungsbeschränkt)
Der deutsche Gesetzgeber hat die Unternehmergesellschaft in erster Linie eingeführt, um eine Alternative zu der in den letzten Jahren immer beliebteren Rechtsform der englischen Limited anbieten zu können. Sie stellt keine neue Rechtsform dar. Vielmehr handelt es sich um eine existenzgründerfreundliche Variante der GmbH. Die UG kann mit einem - im Grunde beliebigen - Mindeststammkapital (z. B. mit 1,- €) gegründet werden. Bei der GmbH beträgt die Mindeststammkapitaleinlage hingegen 25.000 €. Später müssen bei der UG aber Rücklagen aus dem Jahresüberschuss aufgebracht werden, damit die Stammkapitaleinlage über die Zeit auf 25.000 € aufgestockt wird. So kommen insbesondere Kleinunternehmen in den Genuss einer günstigen Gründung einer Kapitalgesellschaft.

