KG (Kommanditgesellschaft)

Sie kommt in Betracht, wenn einzelne Gesellschafter nicht die volle Haftung tragen wollen. Häufig ist dies der Fall, wenn sich die Betreffenden nur kapital- mäßig beteiligen, aber nicht voll tätig sein wollen oder können (breite Kapital- basis). Die KG ist für Familiengesellschaften eine günstige Rechtsform. Die Geschäftsführung verbleibt beim unbeschränkt Haftenden. Auch diese Rechtsform genießt eine hohe Kreditwürdigkeit.