Gründungszuschuss

Wer erhält den Gründungszuschuss?
Arbeitslose, die ALG I beziehen und sich selbstständig machen wollen (hauptberufliche Tätigkeit)! Der Gründungszuschuss ist für die Sicherung des Lebensunterhalts und die soziale Sicherung da.
Hinweis:
Die sog. „Ich-AG“ (Existenzgründungszuschuss, § 421l SGB III) und das Überbrückungsgeld (§ 57 SGB III) wurden zum 1. August 2006 durch den Gründungszuschuss ersetzt.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Den Gründungszuschuss erhalten Sie nur als Bezieher von Arbeitslosengeld I nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) oder wenn Sie in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SGB III beschäftigt waren.
Bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit müssen Sie noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen haben, dessen Dauer nicht allein auf § 127 Abs. 3 SGB III beruht.
Außerdem müssen Sie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen. Eine fachkundige Stelle muss das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen. Fachkundige Stellen sind insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.
Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet.
1. Phase: Vom 1. bis zum 9. Monat::
Ihr zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld
+ 300 €
= Ihr Gründungszuschuss
2. Phase: Vom 9. bis zum 15. Monat
Ihr zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld entfällt
+ 300 €
= max. 300 €
Wichtige Hinweise:
Sie können nur für weitere sechs Monate 300 € pro Monat (2. Phase) zur sozialen Absicherung erhalten, wenn Sie eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegen. Eine erneute Förderung ist nicht möglich, wenn seit dem Ende einer Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit noch nicht 24 Monate vergangen sind.
Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld mindert sich (in den ersten neun Monaten der Förderung) um die Anzahl von Tagen, für die ein Gründungszuschuss gezahlt wurde. Ab dem 1. Februar 2006 besteht die Möglichkeit, sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung zu versichern.
Sie brauchen Unterstützung bei der Beantragung?
Gerne helfe ich Ihnen bei der Beantragung des Gründungszuschusses und schreibe Ihnen bei Bedarf auch das Unternehmenskonzept.
