Einkommenssteuer
Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen (Einzelunternehmer, Gesellschafter von Personengesellschaften) erhoben wird. Das innerhalb eines Kalenderjahres erzielte Einkommen wird als Bemessungsgrundlage herangezogen. Zu den Einkunftsarten zählen unter anderem Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb.
Das Steuerrecht sieht zwei Möglichkeiten den Gewinn zu ermitteln vor:
1. Betriebsvermögensvergleich (Bilanz, (§ 4 Abs. 1 EStG) oder
2. Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)
Die Anwendung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung steht nur zur Verfügung, wenn
- der Jahresumsatz maximal 500.000,00 € beträgt und
- der Jahresgewinn bei maximal 50.000,00 € liegt und
- keine anderen Gesetze, wie z. B. das HGB eine Bilanz vorschreiben
(beispielsweise wegen der Eintragung in das Handelsregister).
Wer zahlt die Einkommenssteuer?
Unternehmer (natürliche Personen)
Wann muss die Einkommenssteuer bezahlt werden?
Vierteljährliche Vorauszahlung; Steuererklärung nach Ablauf des Kalender-
jahres
Einzelheiten regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).

