Gründungszuschuss: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

 

Gründungszuschuss adé – die Bundesregierung räumt auf

Bisher war es arbeitslosen Existenzgründern möglich, sich mit Unterstützung aus dem Sumpf zu ziehen. Gefördert durch den staatlichen Gründungszuschuss erhielten Sie die Möglichkeit, Ihr Leben auf neue, selbstständige Beine zu stellen. Zwar mussten Voraussetzungen wie Coachings und ein aussagekräftiger Businessplan erfüllt werden. Doch wenn das Konzept stimmig war, bestand durchaus eine gute Chance, sich mit seinem Geschäftsmodell selbstständig zu machen und finanzielle Hilfe zu erhalten. All das wird nun voraussichtlich mit Wirkung des 1. Novembers 2011 deutlich erschwert.

 

Aus Rechtsanspruch wird die „Laune des Sachbearbeiters“

Bezieher von Arbeitslosengeld I hatten bislang einen rechtlichen Anspruch auf den staatlichen Gründungszuschuss. Wenn sie an Seminaren teilgenommen hatten, neben dem Businessplan und Nachweisen über Qualifikationen auch die Stellungnahme einer zertifizierten Stelle vorweisen konnten, stand der Existenzgründung kaum noch etwas im Wege. Der zusätzliche Rechtsanspruch auf Arbeitslosengeld I für einen Zeitraum von 90 Tagen reichte aus, um in den Genuss des Gründungszuschusses zu kommen. Gegen die Stimmen der Opposition hat die Bundesregierung nun entschieden, dass es künftig keinen Rechtsanspruch mehr geben wird. Vielmehr soll der zuständige Sachbearbeiter entscheiden, ob er den Antrag bewilligt oder nicht. Man muss kein Hellseher sein, um zu erahnen, dass diese Vorgabe die Gleichstellung oder objektive Entscheidungen geradezu mit Füßen treten. So kann die Tagesform des Sachbearbeiters über die künftige Existenz eines Antragstellers entscheiden. Unter Umständen reicht auch schon Sympathie oder Antipathie, um einen Antrag abzuschmettern. Abgesehen davon werden die Arbeitsagenturen in Zukunft nicht mehr nach den qualitativen Voraussetzungen entscheiden, sondern aller Voraussicht nach wohl eher nach der aktuellen Lage der eigenen Kassen.

 

Verbesserung der Eingliederungschancen?

Gesetze müssen offenbar immer positiv klingen. Und so verwundert es kaum, dass die neue Praxis mit dem Namen „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ betitelt wurde. Man muss jedoch schon tief graben, um eine Verbesserung zu finden. Aus den 90 Tagen Anspruch auf Arbeitslosengeld I wurden nun 150 Tage. Wer weniger hat, fällt aus dem Programm heraus. Und während bisher 9 Monate lang 300 Euro zuzüglich zum Arbeitslosengeld I für Existenzgründer gezahlt wurden, gibt es ab 1. November nur noch Geld für 6 Monate. Mögliche weitere Förderungen sind Ermessensspielraum. Wo genau die Verbesserung der Eingliederungschancen liegt, bleibt ein Geheimnis.

 

Der Schritt in die Selbstständigkeit braucht Zeit

Untersuchungen haben ergeben, dass es bis zu vier Jahre dauern kann, bis der Versuch einer erfolgreichen Selbstständigkeit geglückt ist. Schließlich bedarf es einer vollständig anderen Arbeitsorganisation, das Leben als Unternehmer zu gestalten. Wer früher angestellt war, braucht Zeit, um alles Wichtige zu lernen. Schon deswegen ist der Gründungszuschuss ein wichtiges Instrument, das bei dem Gang in die Selbstständigkeit hilft. Völlig unabhängig von den Entscheidungen des Gesetzgebers ist es von größter Bedeutung, sich Hilfe und Unterstützung zu holen, wenn man das eigene Geschäft aufbauen will. Der Gründungszuschuss steht also auf der Kippe, wenn nicht noch jemand dagegen etwas unternimmt. Aber eines bleibt immer: selbst etwas für die Verbesserung der Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt zu tun.

 

 

 

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